Es besteht breiter Konsens darüber, dass der Sicherstellung des Menschenrechts auf Nahrung absolute Priorität bei der Produktion und Nutzung von Agrarrohstoffe eingeräumt werden muss. Verschiedene Akteure plädieren seit Jahren dafür, Ernährungssicherung in den Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse aufzunehmen. Trotzdem ist es bisher nicht gelungen, entsprechende Kriterien in praktikabler Form in Nachhaltigkeitsstandards zu integrieren.

Werden wir die Weltbevölkerung in den nächsten 30 Jahren ernähren können?

Bio-Gemüse-Markt © Global Warming Images / WWF
Bio-Gemüse-Markt © Global Warming Images / WWF

Heutige Prognosen gehen davon aus, dass 2050 rund zehn Milliarden Menschen die Erde bevölkern werden. Das globale Bevölkerungswachstum und die sich verändernden Ernährungsgewohnheiten werden die weltweite Nahrungsmittelnachfrage stetig wachsen lassen und beeinflussen. Expert:innen schätzen, dass die weltweite Fleischproduktion 2050 auf etwa 465 Millionen Tonnen ansteigen wird.

Gleichzeitig wächst die Nachfrage nach Rohstoffen für Bioenergie. Das erhöht zusätzlich den Druck auf die Flächen. Dies führt zu einer zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft, gekennzeichnet durch einen erhöhten Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern. In deren Folge werden die bereits existierenden negativen Umweltauswirkungen noch gravierender.

Auf der anderen Seite produzieren wir aktuell schon mehr als genug Nahrungsmittel. In Kalorien ausgedrückt ernten Landwirte heute weltweit etwa ein Drittel mehr, als für die Versorgung der Menschen notwendig ist. Dennoch hungern knapp 700 Millionen Menschen. Über 80 Prozent der Hungernden leben auf dem Land, viele davon in Staaten, die Agrarrohstoffe für den internationalen Markt produzieren. Ihr Zugang zu Boden, Wasser und Produktionsmitteln, zu sozialer Mindestabsicherung und Bildung entscheidet in erster Linie darüber, ob sich das Menschenrecht auf Nahrung verwirklicht.

Der Food Security Standard

Der WWF Deutschland setzt sich dafür ein, dass Zertifizierungssysteme in ihren Mindeststandards die Sicherstellung des Menschenrechts auf Nahrung aufnehmen. Um dies zu erreichen, wurde in einem Kooperationsprojekt mit der Welthungerhilfe und dem Zentrum für Entwicklungsforschung der Universität Bonn (ZEF) an der Entwicklung des „Food Security Standards (FSS)" gearbeitet.

Im Projektzeitraum (2017 - 2021) wurden Ernährungssicherungskriterien  entwickelt, die alle relevanten Bereiche des Rechts auf Nahrung abdecken und in der Praxis anwendbar sind. Der FSS fußt auf fünf Säulen, 17 Prinzipien, 35 Kriterien und 93 Indikatoren und deckt neben den von der FAO definierten „Voluntary Guidelines for the Right to Food“ auch die UN „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ ab.

Der Standard ist sowohl für Kleinbäuer:innen als auch große Plantagen geeignet und damit für jedes Unternehmen einsetzbar. Dabei ist der FSS kein eigenständiger Standart, sondern kann im Rahmen von Nachhaltigkeitszertifzierungen als Add-on angewendet werden. Die Implementierung der Ernährungssicherungskriterien wurde im Rahmen des Projekts in sechs Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika für verschiedene Agrarrohstoffe getestet.

Pilotumsetzungen in ernährungssicheren und -unsicheren Regionen

Rodungen auf Palmöl-Plantage © Aaron Gekoski / WWF US
Rodungen auf Palmöl-Plantage © Aaron Gekoski / WWF US

Eine erste erfolgreiche Pilotumsetzung fand im Rahmen einer Kooperation mit dem WWF-Deutschland und der Firma Bahlsen sowie der lokalen Nichtregierungsorganisation Wild Asia statt. Im Rahmen einer RSPO-Zertifizierung von Ölpalm-Kleinbäuerinnen und -bauern wurden die FSS Kriterien getestet. Auditoren, Zertifikatinhaber und lokale Beteiligte konnten die Anwendbarkeit nicht nur bestätigen, sondern lieferten mit ihren Ratschlägen auch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des FSS. Darauf aufbauend fanden weitere Pilotaudits in Zusammenarbeit mit RSPO, ISCC, Cotton made in Africa (CmiA) und UTZ statt. Es zeigt sich, dass der FSS nicht nur in verschiedene Zertifizierungssysteme integriert werden kann, sondern auch rohstoffübergreifend einen Beitrag zur Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung leistet.

Basierend auf den gesammelten Erfahrungen wurden begleitende Materialien wie beispielsweise ein Handlungsleitfaden für Auditor:innen, eine Checkliste und entsprechende Trainingsprogramme entwickelt. Der FSS kann nun von Agrarproduzent:innen und Zertifizierungssystemen angewendet werden und damit einen Beitrag zur Sichertsellung des Menschenrechts auf Nahrung auf lokaler Ebene und im Verantwortungsbereich der Agrarproduzent:innen leisten. Die Nachhaltigkeitsstandards ISCC und 4C bieten bereits eine Zertifizierung nach dem FSS an und auch erste Unternehmen zeigen Interesse daran, ihre Lieferketten mit dem FSS nachhaltiger zu gestalten.

Um auch nach Projektende die Anwendung und Bekanntmachung des FSS zu gewährleisten, wurde das FSS Sekretariat gegründet, das von nun an alle relevanten Aktivitäten betreuen wird.

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    Landwirtschaftliche Produkte, wie Palmöl oder Soja, müssen auf nachhaltig genutzten Flächen erzeugt werden, um die Artenvielfalt zu erhalten. Weiterlesen...