Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Am 5. Mai 2021 kündigen Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz ehrgeizigere Klimaziele an.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine richtungsweisende Entscheidung verkündet hat, präsentieren Svenja Schulze und Olaf Scholz nun Eckpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz. Das Paket sieht unter anderem vor, dass Klimaneutralität in Deutschland bereits im Jahr 2045 statt 2050 erreicht werden soll.

Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen den SPD-Minister:innen zufolge um 65 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 reduziert werden. Bisher hatte die Bundesregierung 55 Prozent als Ziel ausgegeben. Bis 2040 soll die Reduktion 88 Prozent im Vergleich zu 1990 betragen. Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift aus Sicht der Verfassungsrichter:innen zu kurz.

Der WWF fordert schnelle Maßnahmen

„Es ist ein wichtiger Schritt, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Anhebung des EU-Klimaziels, jetzt schnell Klarheit zu schaffen.“ Erklärt Viviane Raddatz, WWF-Fachbereichsleiterin Klimaschutz und Energiepolitik.

„Die vorgeschlagene Reduktion von 65 Prozent bis 2030 spiegelt zwar das EU-Ziel wider – aber da auch das schon nicht ausreicht, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und den nachfolgenden Generationen keine unverhältnismäßige Bürde aufzulasten, wären mindestens 70 Prozent nötig. Unabdingbar ist außerdem, jetzt schnell Maßnahmen umzusetzen, sonst nutzen auch die besten Ziele nichts. Dazu gehört den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie endlich entschlossen anzugehen, die Verkehrswende voranzutreiben und das anstehende EU-Klimapaket konstruktiv voranzubringen.“

Ehrgeizig und gleichzeitig machbar

Die Eckpunkte müssen noch abschließend mit der Union abgestimmt werden und sollen zeitnah im Bundeskabinett verabschiedet werden. „Es gibt eine Einigkeit in der Regierung“, sagte Schulze. Scholz sprach von intensiven Gesprächen in der Regierung. „Wir werden nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings machbar ist“, sagte er.

Diese Abstimmung sollte im Prinzip gelingen, denn auch die CDU hat ihre Strategie für besseren Klimaschutz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet und bereits am 3. Mai 2021 vorgestellt. Demnach soll unter anderem bis 2030 eine Treibhausgasreduktion von 65 Prozent gegenüber 1990 erreicht, neue Zwischenziele für 2035 und 2040 beschlossen und die Klimaneutralität „deutlich vor Mitte des Jahrhunderts“ erreicht werden.

Mit den Änderungen am Klimaschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter:innen hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

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