Der European Green Deal beinhaltet umfangreiche Pläne um in der EU bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig das Wachstum der Wirtschaft zu fördern. Die Maßnahmen des European Green Deals beziehen sich auf die acht Bereiche: Klima, Umwelt und Ozeane, Energie, Finanzen und regionale Entwicklung, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie sowie Forschung und Innovation.

Die Finanzierung des European Green Deals ist mehrteilig, mindestens 30 Prozent der benötigten Mittel sollen aus dem InvestEU Fond kommen und es sollen 25 Prozent aller Ausgaben von EU-Programmen zur Umsetzung der Klimaziele genutzt werden. Weitere geplante Finanzierungsoptionen sind Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem sowie neugeschaffene Einnahmeströme dem EU-Haushalt zu zuführen und diese dann für den Klimaschutz zu nutzen.

Zu den obengenannten acht Themenbereichen hat die EU in dem European Green Deal diverse Strategie vorgeschlagen und entwickelt die dazu beitragen den Ausstoß der Emissionen zu senken und die Umwelt zu schützen. Zum Beispiel werden durch die Biodiversitätsstrategie sowie die EU-Forststrategie Maßnahmen zur Wiederherstellung sowie zum Schutz der Biodiversität festgeschrieben mit Fokus auf Gebiete im Natura-2000-Netz.

Mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“: ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem soll in der gesamten Lebensmittelkette die Biodiversität gefördert und die Umwelt geschützt werden. Für die gemeinsame europäische Agrarpolitik sollen 40% der Gesamtmittel zwischen 2021 und 2027 genutzt werden. Ein weiterer Fokus der „Vom Hof auf den Tisch“ Strategie ist Förderung von gesunden und bezahlbaren nachhaltigen Lebensmitteln und diese für alle zugänglich zu machen.

Durch den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zielt die EU darauf ab den Verbrauch von fossilen Ressourcen zu minimieren, die Entstehung von Müll zu vermeiden sowie die Förderung von neuen Geschäftsmodellen.

Mit dem „Horizont-Europa“ Programm sollen Innovations- und Forschungsinitiativen gefördert werden, die dazu beitragen, die Klimaziele des Green Deals zu erreichen.

Außerdem hat sich die EU Kommission durch den European Green Deal das Gebot „Verursache keine Schäden“ auferlegt welches als Grundlage für zukünftige Rechtsakte und Gesetzesvorschläge dienen soll.