Der CO2-Ausstoß in Deutschland ist zwischen 2009 und 2017 nicht gesunken und die Bundesregierung wird 2020 sowohl das nationale Klimaschutzziel verfehlen, als auch ihre europäische Verpflichtung, den Treibhausgasausstoß Deutschlands in den nicht dem Emissionshandel (ETS) unterliegenden Sektoren um 14 Prozent gegenüber 2005 zu verringern.

Für die Energiewirtschaft wurde im Klimaschutzplan 2050 ein Treibhausgasminderungsziel für 2030 von 61 bis 62 Prozent (Basis 1990) gesetzt. Diese Minderung entspricht einem Zielniveau von ca. 180 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2030. Das Sektorziel war wesentlicher Teil des Mandats der Kohlekommission und soll mit den Beschlüssen nun erreicht werden. Die vorliegende WWF-Studie legt dar, welchen Beitrag ein CO2-Mindestpreis zur Umsetzung der Empfehlungen und der internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands leisten kann.

Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie zusätzlich zu den von der Kohlekommission beschlossenen Stilllegungen (sieben Gigawatt (GW) bis 2022  und 17 GW bis 2030) gemeinsam mit europäischen Nachbarländern einen CO2-Mindestpreis einführt. Die Höhe des Mindestpreises muss sich dabei an den Klimazielen orientieren und im Jahr 2025 bei 40 Euro je Tonne liegen. Der WWF fordert eine schnellstmögliche Einführung des Mindestpreises mit zunächst mindestens 25 Euro, einen steilen Anstieg auf 40 Euro in 2025 und einen flacheren, aber stetigen Anstieg in den Folgejahren. 

Die Einführung des CO2-Mindestpreises auf der regionalen Ebene hat folgende Vorteile:

  • Klimapolitische Robustheit: Die Kombination aus Mindestpreis und Stilllegungen erhöht das Ausmaß und die zeitliche Treffsicherheit der Emissionsminderungen. Der Mindestpreis stellt sicher, dass die Emissionen zwischen 2022 und 2030 stetig sinken werden und sichert die Erreichung des Sektorziels ab. Zugleich ermöglicht er, dass das 40-Prozent-Treibhausgasminderungsziel, welches sich die Bundesregierung für 2020 gesetzt hatte, zumindest in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erreicht werden kann.
  • Der Mindestpreis ist auch Garant einer vorausschauenden Klimapolitik:  Spätestens im Jahr 2023 müssen auf internationaler Ebene entsprechend dem Paris-Abkommen die Ziele und Sektorziele verschärft werden (Global Stocktake). Die Revisionszeitpunkte (zum ersten Mal in 2023), die der Beschluss vorsieht, sollten daher ebenfalls im Sinne einer Ambitionssteigerung genutzt werden. Im Übrigen sinken in allen Szenarien mit einem europäisch-regionalen Mindestpreis die CO2-Emissionen auch im europäischen Ausland 
  • Die Studie kommt außerdem zu dem Schluss, dass der Mindestpreis auch als  Absicherung gegen hohe Brennstoffpreisunterschiede dient. Ohne ausreichende CO2-Bepreisung wirken hohe Gas- und Steinkohlepreise negativ auf den Klimaschutz, da sie insbesondere die emissionsintensiven Braunkohlekraftwerke wirtschaftlicher machen.
  • Investitions- und Planungssicherheit: Mit dem fehlenden Preissignal bis 2017 hat die deutsche Klimapolitik eine Dekade verloren. Die ETS-Reform hat kurzfristig zu höheren  CO2-Preisen geführt, aber · die Preisvolatilität bleibt bestehen. Etwa 80 Prozent der Emissionen im Stromsektor haben ihre Ursache in der Verbrennung von Braun- und Steinkohle. Um rechtzeitig einen nachhaltigen Brennstoffwechsel herbeizuführen und die Investitionssicherheit in klimafreundliche Erzeugungsformen zu stärken, ist ein berechenbarer Anstiegspfad des CO2-Preises nötig.
  • Kompensation für die stromintensive Industrie: Mit dem CO2-Mindestpreis können die im internationalen Wettbewerb befindlichen energieintensiven Industrien nach dem Modell der Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel kompensiert werden. Zweifelhaft ist hingegen, ob die EU-Beihilferegeln eine Kompensation stromintensiver Industrien für die Preisanstiege infolge politisch induzierter Kraftwerksstilllegungen zulassen.
  • Entlastung der Verbraucher und sinkende EEG-Umlage: Eine CO2-Mindestbepreisung macht es möglich, dass sich unerwünschte  Strompreiseffekte für die Verbraucher deutlich in Grenzen halten. Da mit der Einführung des Mindestpreises die EEG-Umlage deutlich sinken wird, müssen die Verbraucher keine dramatischen Preiseffekte befürchten. Darüber hinaus sollte die Absenkung der Stromsteuer geprüft werden.
  • Entlastung des Staatshaushalts: Die Einführung eines CO2-Mindestpreises verschiebt die Merit Order, die Rentabilität klimaschädlicher Kraftwerke sinkt. 

Ein CO2-Mindestpreis entfaltet somit positive Auswirkungen für den Fall, dass Kohlekraftwerksbetreiber vom Staat Entschädigungen fordern. Der WWF fordert überdies eine bessere Koordination der Energiewende-Strategien in Europa und insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich. Dafür ist es wichtig, dass über die Einführung eines CO2-Mindestpreises und die Stilllegung von Kraftwerken in Deutschland hinaus ein rechtsverbindlicher Fahrplan zur Abschaltung von Atomkraftwerken in Einklang mit dem Energiewendegesetz in Frankreich beschlossen wird.

  • Reichtagskuppel © iStock / Getty Images Klimaschutz muss Recht bekommen

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