Vielen Dank für Ihre finanzielle Unterstützung. Hier können Sie Ihren Spendennachweis anfordern, falls Sie diesen einmal nicht automatisch erhalten haben. Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, finden Sie auf dieser Seite Möglichkeiten, uns die Änderung mitzuteilen, damit Sie Ihre Spendenquittung rechtzeitig erhalten.

Was ist eine Zuwendungsbestätigung?

Eine Zuwendungsbestätigung, auch Spendenquittung, Spendennachweis oder Spendenbescheinigung genannt, ist ein Dokument, das alle finanziellen Zuwendungen enthält, die Sie im Laufe eines Jahres an eine Organisation geleistet haben.

Wann brauche ich eine Spendenbescheinigung?

Die Spendenbescheinigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung. Damit können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen. Spenden werden als Sonderausgaben anerkannt und mindern Ihre Einkommensteuer.

Spenden von der Steuer absetzen. Das müssen Sie beachten:

Nicht jede Spende kann von der Steuer abgesetzt werden. Steuerlich geltend machen können Sie nur Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke, Spenden in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung und Zuwendungen an politische Parteien. Als Privatperson können Sie bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Spenden geltend machen.

Der WWF ist eine gemeinnützige Stiftung, Spenden an den WWF Deutschland sind deshalb gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

Automatische Zuwendungsbestätigung

Der WWF Deutschland, Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 26.09.2022 des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuer-Nr. 27/641/09321 gemäß § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Somit können Sie Ihre Spende an den WWF von der Steuer absetzen.

Für Ihre Spende senden wir Ihnen automatisch jeweils im Februar/März des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu.

Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung für das Jahr 2023 noch nicht erhalten?

Für das Jahr 2023 haben wir die Zuwendungsbestätigungen im Februar 2024 versendet. Sie haben keine Unterlagen erhalten? Dann wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an unser Service-Team.  

Ihre Adresse hat sich geändert?

Bitte kontaktieren Sie uns unter:

Was ist ein vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung?

Für Spenden ab dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit, eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext unserer Organisation vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis hier downloaden:

Zuwendungsbestätigung

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Der WWF darf Sie jederzeit schriftlich, bei Eintragung einer Telefonnummer auch telefonisch/per SMS und bei Eintragung einer E-Mail-Adresse auch auf elektronischem Wege mit Infos über den WWF kontaktieren. Einen formlosen Widerruf richten Sie an info[at]wwf.de oder WWF Deutschland, Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin.