WWF: EU verklagt Deutschland wegen Mängeln im Naturschutz

Berlin, 18.02.2021: Die Europäische Kommission hat heute Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland eingereicht. Es geht um die unzureichende Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Die EU-Kommission befindet, dass Bund und Länder die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen FFH-Flächen unzureichend rechtlich sichern und keine ausreichenden Schutzziele haben. Zur Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland kommentiert Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik und Landnutzungspolitik des WWF Deutschland:
 
„Die Klage der EU-Kommission ist ein längst überfälliger Schuss vor den Bug. Deutschland hat die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie über Jahre hinweg unzureichend umgesetzt. Jetzt muss die Bundesregierung entschlossen handeln. Gelegenheiten dazu gibt es genug. Zum Beispiel kann sich die Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, die Gemeinsame Agrarpolitik in den Verhandlungen in Brüssel und in Deutschland so auszugestalten, dass Landwirtinnen und Landwirte befähigt werden, die Umsetzung der FFH-Richtlinie aktiv zu unterstützen.
 
Die nächste Bundesregierung muss dann die Naturschutzfinanzierung so ausgestalten, dass der Bund die Länder bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie besser unterstützt als bisher. Mit naturschutzpolitischer Kleinstaaterei kommen wir nicht weiter. Die jetzige und auch künftige Bundesregierung hat die Chance, durch richtige Weichenstellungen den gordischen Knoten beim Schutz der FFH-Gebiete zu durschlagen. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie muss endlich mit aller Konsequenz in der Praxis erfolgen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen jetzt geschaffen werden.“

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Wiebke Elbe

Pressesprecherin, Berlin