Wolf in der politischen Schusslinie

Bundestag diskutiert über den Wolf/WWF: AfD und FDP geht es eher um Schlagzeilen als um Weidetierhalter

Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht. © Ralph Frank WWF
Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht. © Ralph Frank WWF

Der Bundestag diskutiert am Freitag zum Wolf in Deutschland. Der WWF warnt vor einer Scheindebatte, mit der Weidetierhaltern nicht geholfen ist. „Der Ruf der AfD und der FDP nach Jagdrecht und Obergrenzen ist populistisches Schaulaufen und führt die Debatte am Thema vorbei. Den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, trägt nicht zur Lösung der Konflikte bei. Wer Tierhaltern wirklich helfen will, setzt sich dafür ein, dass sie beim Herdenschutz schnell und unbürokratisch unterstützt werden“, sagt Dr. Diana Pretzell, Leiterin Naturschutz in Deutschland beim WWF.

 

Weidetierhalter benötigen individuelle Beratungen, Geld für geeignete Zäune und gut ausgebildete Herdenschutzhunde. Die Unterstützung sollte nicht nur Sachkosten umfassen. „Insbesondere naturnah wirtschaftende Tierhalter leisten einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und die Landschaftspflege. Das ließe sich zum Beispiel durch eine Weidetierprämie honorieren“, so Pretzell. Dafür sollten sich Politiker auf Landes- wie Bundesebene stark machen, anstatt den Wolf und die Tierhaltung gegeneinander auszuspielen

 

 „Die Bestimmungen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gleichen in Deutschland einem föderalen Flickenteppich. In Bayern warten Landwirte zum Beispiel immer noch auf klare Regelungen und Ansprechpartner. Eine zentrale Bündelung von Kompetenzen und Know-how im Herdenschutz ist längst überfällig, um Weidetiere zu schützen und die Halter bei Wolfsrissen schnell zu entschädigen. Dafür setzen wir uns als WWF zusammen mit Organisationen wie dem Bundesverband Berufsschäfer oder dem Deutschen Grünlandverband ein.

 

Diverse Managementpläne der Bundesländer erlauben die Entnahme einzelner Wölfe bereits. Tiere, die trotz fachgerechter Schutzmaßnahmen Nutztiere reißen oder die eine mögliche Gefahr für Menschen sind, können getötet werden, wenn sie sich nicht vergrämen lassen. Dies macht eine Aufnahme ins Jagdrecht überflüssig. Für den Umgang mit auffälligen Tieren braucht es aus Sicht des WWF ein bundesweites Expertenteam mit entsprechender Fachkenntnis, keinen Wolf im Jagdrecht.

 

Hintergrund

 

Der Wolf ist durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Nach wie vor wird sein Erhaltungszustand als ungünstig eingestuft. Diese Einschätzung teilt der WWF. Nach dem Naturschutzrecht ist es bereits jetzt möglich, einzelne Tiere gezielt zu entnehmen: Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zum Wildtier-Management und keine Form der Jagdausübung.

 

Die Bejagung einzelner Wölfe oder die Festlegung von Obergrenzen  löst die Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltern nicht. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem, dass die Aufnahme der Art ins Jagdrecht die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht erhöht – auch wenn dies häufig als Grund angegeben wird. Daher ist eine Diskussion, wie AfD und die FDP sie führen, aus Sicht des WWF sinnlos.

In Sachsen wurde der Wolf 2013 ins Jagdrecht aufgenommen und mit einer ganzjährigen Schonzeit belegt. Nach wie vor wird darüber diskutiert, ob diese Entscheidung verfassungskonform und sinnvoll war.

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WWF Presse-Team