Zur Bekämpfung des Imports von illegalen Holz- und Papierprodukten startete die EU 2003 einen Aktionsplan mit dem Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung in den Holz-erzeugenden Ländern zu leisten und den Import von illegalen Produkten unter Strafe zu stellen und. Als Resultat dieser Initiative wurde die EU-Verordnung Nr. 995/2010 „über die Verpflichtungen von Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“ erlassen (EU-Holzhandelsverordnung, EUTR). In Deutschland wurde die EU-Holzhandelsverordnung 2013 mit dem Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (HolzSiG) umgesetzt.

Der WWF sieht auf der einen Seite eine große Chance in dieser Gesetzeslage, da zum erstem Mal der Import illegaler Holz- und Papierprodukte bestraft werden kann. Auf der anderen Seite erkennt der WWF eine ganze Reihe von Lücken und Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung, die hoffentlich in naher Zukunft überwunden werden.

Letztendlich zählt aber, was tatsächlich draußen am Markt gehandelt wird. Nur wenn die den Kunden angebotenen Produkte mindestens legal, besser aber noch aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, kann es in den Produzentenländern zu positiven Entwicklungen kommen. Um ein Bild der Situation zu bekommen, führt der WWF immer wieder Stichproben im Markt durch und lässt Proben von Holz- und Papierprodukten wissenschaftlich untersuchen. So veröffentlichte der WWF beispielsweise 2009 und 2012 Studien zu Tropenholz in deutschen Kinderbüchern. Für zahlreiche Produkte wurde nachgewiesen, dass Tropenholzbestandteile im verarbeiteten Papier enthalten waren. Das Tropenholz stammte mit großer Wahrscheinlichkeit aus der Zerstörung bzw. Umwandlung von tropischen Regenwäldern.

Aktuelle Stichproben und Holzanalysen des WWF

In Verbindung mit dem WDR-Magazin „Markt“ (ausgestrahlt im TV am 26. Mai 2014) trat der WWF als Experte zur Kommentierung der WDR-Recherchen auf. Unabhängig von den WDR-Testkäufen führte der WWF zeitgleich eigene Stichproben bei Holzprodukten deutscher Händler durch. 

Die Ergebnisse veranlassen den WWF Deutschland zu der Einschätzung, dass der Ausschluss von illegalem Holz und die vermehrte Nutzung von zertifizierten Produkten aus verantwortungsvoller Waldbewirtschaftung (WWF-Empfehlung: FSC®, Forest Stewardship Council) noch lange nicht selbstverständlich sind.

Vor allem Falschdeklarationen der Holzarten kommen immer wieder vor. Das kann zum einen sehr ärgerlich für den Käufer sein, wenn z.B. ein Gartenstuhl aus Holz hergestellt wurde, das für die Verwendung im Außenbereich gar nicht geeignet ist. Es wirft zum anderen aber auch prinzipielle Fragen nach der Legalität des Produkts und nach der Zuverlässigkeit des Händlers auf, der die falsch deklarierte Holzart bzw. die falsch deklarierte Holzherkunft zu verantworten hat. Denn nach neuer deutscher Gesetzeslage sind Importeure verpflichtet, durch ein geeignetes System die Legalität ihrer Produkte sicher zu stellen. Importeure (oft die Händler selbst im Falle eines Direktimports), die hier noch Nachholbedarf haben, handeln damit nicht nur gesetzeswidrig, sie leisten auch – zumindest mittelbar – einen Beitrag zur negativen Entwicklung der globalen CO2-Bilanzen und Artenschwund.

Zusammenfassung der Stichproben und WWF-Marktrecherchen bei Holzprodukten April/Mai 2014:

  • Vom WWF gekauft und untersucht wurden bis Ende Mai insgesamt 13 Holzprodukte.
  • 62 Prozent (8 Produkte) werden vom WWF als besonders kritisch eingestuft.
  • Lediglich bei 31 Prozent wurde dem Kunden gegenüber die Holzart deklariert und die deklarierte Holzart war auch richtig.
  • In 46 Prozent der Fälle wurde dem Kunden gegenüber keine Holzart genannt.

Da die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) in ihrer jetzigen Fassung etliche Lücken aufweist, weil z.B. wichtige Produktgruppen wie Sitzmöbel nicht erfasst werden, waren von den 13 gekauften Produkten nur fünf von der EUTR betroffen.

  • Bei drei dieser Produkte wurde dem Kunden die Holzart mitgeteilt.
  • Bei zwei dieser drei Produkte war die deklarierte Holzart allerdings falsch (sie entsprach nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des im Produkt verarbeiteten Holzes).

Der WWF wird die Ergebnisse der Recherche an die für das HolzSiG zuständige Behörde, das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), weiterleiten.

In Bezug auf die falschen Angaben der in den untersuchten Produkten verwendeten Holzarten wird der WWF mit Verbänden zusammenarbeiten, die sich dem Schutz der Verbraucherrechte verschrieben haben. Der WWF bewertet die Falschauszeichnungen als einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Täuschung der Verbraucher, Irreführung über Produkteigenschaften).

Die Ergebnisse im Einzelnen

Dänisches Bettenlager

Beistelltisch vom Dänischen Bettenlager © WWF
Beistelltisch vom Dänischen Bettenlager © WWF

Gekauft wurden zwei Produkte:

  1. Bilderahmen
  2. Beistelltisch

Bei beiden Produkten war die Holzart falsch deklariert.

Erschreckend war die Falschdeklaration beim Beistelltisch. Dem Kunden wurde bei dem vom WWF gekauften Tisch auf einer Informationstafel im Markt mitgeteilt, dass es sich um ein Produkt aus Fichte handele. Auf Anfrage des WWF wurde in einer E-Mail die Holzart Fichte bestätigt, obwohl im angehängten Dokument „Supplier EU Timber Regulation Statement“ ausschließlich die Holzart Pinie - also Kiefer - vermerkt war.

Tatsächlich befanden sich im Produkt die Holzgattungen Kiefer, Merbatu, chinesische Spießtanne, Kedongdong, Pappel und Pehapan. Innerhalb der identifizierten – zum Teil tropischen – Holzgattungen, gibt es mehrere Holzarten, die auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen.

Auf Nachfrage bemerkte das Dänische Bettenlager, dass eine Verwechslung vorliege. Ferner würden die im Beistelltisch identifizierten Hölzer aus Resthölzern im MDF-Material (Faserplatten) stammen und Resthölzer würden nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung fallen. Das Produkt sei zudem vor in Kraft treten der EU-Holzhandelsverordnung (3/2013) importiert worden.

Der WWF bewertete diese Aussagen des Dänische Bettenlagers als sehr zweifelhaft, da die wissenschaftlich fundierten Holzanalysen keine Anzeichen haben erkennen lassen, dass es sich bei dem betroffenen Produkt um verarbeitete MDF-Faserplatten gehandelt habe. Außerdem werden MDF-Platten aus technischen Gründen i.d.R. nicht oder wenn nur zu geringen Teilen aus Rest- oder Abfallhölzern gefertigt.

Später korrigierte das Dänische Bettenlager seine Aussage, dass es sich um eine MDF-Platte gehandelt habe dahingehend, dass es sich um Sperrholz aus Restholz handeln würde. Auch diese Erklärungsvariante lässt – sogar noch mehr – Zweifel aufkommen. Zur Herstellung von Sperrholz muss zunächst aus Holzstämmen Furnier hergestellt werden. Wie bei diesem Vorgang Restholz eingesetzt worden sein soll, ist nur schwer vorstellbar.


Die zentrale Forderung der EU-Holzhandelsverordnung besteht darin, dass Erstinverkehrbringer eine Reihe von Informationen über die Produkte, darunter die Holzart und die Holzherkunft, beschaffen und auf dieser Grundlage eine Risikobewertung durchführen müssen. Beschaffen sie diese Informationen nicht bzw. führen sie eine entsprechende Risikobewertung nicht durch, verstoßen sie gegen die festgelegten Sorgfaltspflichten. Werden Risiken identifiziert, sollen sich die Erstinverkehrbringen für eine Minimierung der Risiken einsetzen. In den Erwägungen der EU-Holzhandelsverordnung heißt es dazu:

„(17) …Die Sorgfaltspflichtregelung sollte Zugang zu den Informationen über die Quellen und die Lieferanten von Holz und Holzerzeugnissen, die erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, sowie zu einschlägigen Informationen über die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, das Land des Holzeinschlags, Baumarten, Mengen und gegebenenfalls die Region des Holzeinschlags und die Konzession für den Holzeinschlag gewähren. Die Marktteilnehmer sollten auf der Grundlage dieser Informationen eine Risikobewertung vornehmen. Sind Risiken ermittelt worden, so sollten die Marktteilnehmer diese Risiken in einer den ermittelten Risiken angemessenen Art und Weise mindern, um zu verhindern, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.“

In den vom WWF untersuchten Holzprodukten haben die Kontrollmechanismen des Dänische Bettenlagers offenbar nicht funktioniert. Die Falschdeklarierung in Bezug auf Materialien und Holzarten sowie die Verarbeitung von teils vom Aussterben bedrohten Tropenhölzern lassen erkennen, dass seitens des Dänische Bettenlagers der geforderte Sorgfaltsmaßstab nicht eingehalten wird. Aus Sicht des WWF gibt es damit eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Wer weder die eingesetzten Werkstoffe, noch die eingesetzten Hölzer kennt, hat entweder die von der EU-Holzhandelsverordnung geforderten Informationen nicht gesammelt und auch das Risiko des Produkts nicht bewertet, oder aber beim Informationssammeln und seiner Risikobewertung massive Fehler gemacht. Bilderrahmen und Beistelltisch fallen unter die EU-Holzhandelsverordnung. Die Falschdeklarationen bei den Holzarten und die zweifelhaften Aussagen/Ausreden des Dänische Bettenlagers bewertet der WWF deshalb als Verstoß gegen das HolzSiG.

Sconto

Gartenstuhlverpackung von Sconto © WWF
Gartenstuhlverpackung von Sconto © WWF

Gekauft wurde ein Produkt:

  1. Gartenstuhl

Der Gartenstuhl war deklariert als „PEFC Hartholz gemischt“. Auf Nachfrage stellte Sconto Dokumente des Herstellers zur Verfügung. Diese besagten, dass der Stuhl aus Hölzern gefertigt wurde, die aus vier botanischen Familien stammen. Bei der Analyse wurden fünf Holzgattungen identifiziert: Durian, Melunak, Pau kijang, Kedongdong, Kembang (einziges Holz, von dem zumindest die Familie in der Produktionsliste des Herstellers genannt wurde). Es handelt sich um tropische Hölzer, von denen ebenfalls mehrere auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten gelistet sind.

Das in der Werbung genannte PEFC/mtcc-Zertifikat, das belegen soll, dass Hölzern aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet wurden, reichte Sconto als Kopie nach. Die Kopie des Zertifikats war allerdings 2012 abgelaufen und der WWF konnte das Unternehmen in der PEFC-Internetdatenbank zunächst nicht finden. Während der Recherchearbeiten tauchte der malaysische Produzent des Sconto-Stuhls dann aber doch in der Internetdatenbank von PEFC auf (Update 6. Mai 2014). Der WWF leitet im Ergebnis ab, dass die eklatanten Falschdeklarationen der Holzarten – inklusive der Nutzung von nicht in der Produktliste aufgeführten Holzarten, die sogar in der Roten Liste der bedrohten Arten genannt geführt sind – nicht von den PEFC-Kontrolleuren entdeckt wurden. Die seit Jahren bestehende Einschätzung des WWF, dass die Kontrollen von PEFC nicht ausreichend sind, werden durch dieses Beispiel bestätigt.

Sitzmöbel und damit auch der Sconto-Gartenstuhl fallen nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung, eine der vom WWF bemängelten Lücken, die so bald als möglich behoben werden sollten.

Bauhaus

Gekauft wurden vier Produkte:

  1. Rechteckleiste (Eiche)
  2. Kratzbesen mit Stil
  3. Besenstil
  4. Vogelhäuschen 

Die Bauhaus AG fiel im Juni 2013 negativ auf, als beim "Marktcheck" Werkzeuggriffe aus afrikanischen Tropenhölzern, die auch in der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten gelistet sind, gefunden wurden (Bongossi, Okoumé, Bubinga).

Die Untersuchungen der April/Mai 2014 vom WWF gekauften Produkte ergaben:

  • Die Leiste aus Eiche bestand aus Eiche. Die deklarierte Herkunft Nordamerika wurde durch das Isotopenlabor bestätigt.
  • Der Kratzbesen bestand aus Abachi, einer Tropenholzart aus Westafrika.
  • Der Besenstil bestand aus Kiefer.
  • Das Vogelhäuschen hatte es in sich. Identifiziert wurden Tempinis, Pappel, Nyatoh, Kedongdong, Okoumé und Eukalyptus. Damit sind Holzarten aus verschiedenen Kontinenten enthalten, denn Eukalyptus wird häufig in Südamerika angebaut. Kedongdong und Nyatoh sind in Südostasien beheimatet und Tempinis und Okoumé stammen aus Afrika. Alle Tropenhölzer aus Südostasien und Afrika stehen auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten. 

Auf Anfrage des WWF antwortete die Bauhaus AG, dass nur die Leiste aus Eiche unter die EU-Holzhandelsverordnung fallen würde und man aus diesem Grund keine Informationen über die anderen Produkte habe.

Bis auf die Leiste fallen keine der untersuchten Produkte unter die EU-Holzhandelsverordnung, eine der vom WWF bemängelten Lücken, die so bald als möglich behoben werden sollten.

Jawoll

Gartenstuhl von Jawoll © WWF
Gartenstuhl von Jawoll © WWF

Gekauft wurden vier Produkte:

  1. Besenstil
  2. Bilderrahmen (mit fertig aufgeklebtem Bild)
  3. Bilderrahmen (mit Aufdruck „ohne Tropenholz“)
  4. Gartenstuhl aus Teakholz 

Der Besenstil war aus Eukalyptusholz gefertigt.
Der Bilderrahmen mit aufgeklebtem Bild war aus chinesischer Spießtanne gefertigt.
Beim Bilderrahmen mit Aufkleber „ohne Tropenholz“ wurde die Faserplatte (Rückwand) untersucht. Dort fanden sich Kiefer, Eucalyptus, Amberbaum, Sweet gum, Liriodendron, Magnolia, Alniphyllum oder Nyssa und Pappel. Zusätzlich wurden mehrere verschiedene Fasern beobachtet, für die in der vorhandenen Fachliteratur bisher keine Referenzen beschrieben sind und die nach aktuellen Marktbeobachtungen v.a. aus Asien stammen. Ob Tropenholz in der Faserplatte enthalten war, konnte letztendlich nicht geklärt werden. Einige Nyssa-Arten wachsen in Feuchtgebieten, andere sind sehr stark vom Aussterben bedroht.

Spannend war die Analyse des Gartenstuhls aus Teakholz. Es wurden verschiedene Holzstücke untersucht, die zum Teil aus jungem, zum Teil aber aus altem Teak mit sehr engen Zuwachszonen bestand. Dieses Holz stammt mit allergrößter Wahrscheinlichkeit aus einem Naturwald. Nach Untersuchung des Isotopenlabors stimmen die Messwerte mit Burma überein. Der WWF sieht in einem Tropenholzprodukt ohne glaubwürdiges Zertifikat wie FSC ein Problem: Ein Produkt aus burmesischem Naturwaldteak ist mit einem sehr hohen Risiko für Illegalität und Raubbau verbunden (UNODC; UN-Office on Drugs and Crime; 2013 geschätzter illegaler Holzanteil in Burma: 85 Prozent). 


Sitzmöbel und damit auch der Jawoll-Gartenstuhl fallen nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung, eine der vom WWF bemängelten Lücken, die so bald als möglich behoben werden sollten.

Möbel Braun

Gekauft wurde ein Produkt:

  1. Gartenstuhl aus Burma-Teak („Original Burma-Teak aus nachhaltiger Forstwirtschaft“; das identische Produkt wurde bei Möbel-Wanniger angeboten)

Burma-Teak ist vor dem Hintergrund spannend, weil zwischen 2008 und 2011 ein EU-Importverbot für Holzprodukte aus Burma bestand. Seit April 2014 besteht ein Rundholz-Exportverbot aus Burma. Studien und Artikel sprechen von einem sehr hohen illegalen Holzanteil. Die Untersuchung des Holzes hat ergeben, dass es sich erstens um Teak handelt und zweitens, dass die Inhaltsstoffe auf Naturwaldteak hindeuten, wie es in Burma typisch ist. Die Aussage des Möbelhauses ist also plausibel – die Kunden erfahren die Wahrheit über die Holzart. Was sie nicht erfahren ist, dass das Risiko sehr hoch ist, illegales Holz zu erwerben (UNODC; UN-Office on Drugs and Crime; 2013 geschätzter illegaler Holzanteil in Burma: 85 Prozent) bzw. dass das Holz aus Raubbau stammt.

Sitzmöbel und damit auch der Möbel-Braun-Gartenstuhl fallen nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung, eine der vom WWF bemängelten Lücken, die so bald als möglich behoben werden sollten.

Rossmann

Versandverpackung Baumbank von Rossmann © WWF
Versandverpackung Baumbank von Rossmann © WWF

Gekauft wurde ein Produkt:

  1. Baumbank aus Eiche (auf der Verpackung steht „Eiche“, im Werbeflyer deklariert als „chinesische Eiche“)

Von acht untersuchten Holzstücken der Baumbank stellte sich nur ein kleines Bauteil als Weißeiche heraus. Alle anderen Bauteile )und damit der überwiegende Teil des Holzes) entpuppten sich als Berangan-Holz. Dieses aus Südost-Asien stammende Holz gehört zwar zur gleichen Familie, aber nicht zur gleichen Gattung wie Weiß- oder Roteiche. Die Bezeichnung „Eiche“ ist eindeutig falsch und damit Verbrauchertäuschung. Das gilt insbesondere auch aus qualitativer Sicht, denn Berangan ist im Gegensatz zu Weißeiche für die Nutzung im Außenbereich gänzlich ungeeignet. Dazu kommt, dass das Holz bereits in verpacktem Zustand von einem Fäulnispilz befallen war, so dass die zu erwartende Lebensdauer nur sehr kurz sein dürfte. Spannend war auch, dass ein kleines Holzstück gefunden wurde, das tatsächlich aus Eiche gefertigt war (geschätzt weniger als 1 Prozent der gesamten Holzmenge). Die Isotopenuntersuchung ergab, dass das Holz nicht wie deklariert aus China stammte und dass die wahrscheinliche Herkunft Osteuropa ist. Also auch hier eine Falschdeklaration.

Sitzmöbel und damit auch die Rossmann-Baumbank fallen nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung, eine der vom WWF bemängelten Lücken, die so bald als möglich behoben werden sollten.

  • Gestapeltes Holz im Wald © catalby / iStock / Getty Images Plus WWF Labelratgeber "Holz- und Papierprodukte"

    Beim Kauf von Holz- und Papierprodukten treffen Verbraucher auf viele verschiedene Gütezeichen. Unser Ratgeber hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Weiterlesen ...

  • Holzstämme Argentinien © Jason Houston / WWF-US Tropenholz: Betrügern auf der Spur

    Woher kommt das Holz Ihres Liegestuhls oder Esstisches? Handelt es sich tatsächlich um das Holz, das auf dem Etikett ausgewiesen ist? Weiterlesen ...